WELCHE KOSTEN SIND BEIM VERKAUF VON IMMOBILIEN IN SPANIEN VON DER MEHRWERTSTEUER ABZIEHBAR?
Abzugsfähige Kosten beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
Anschaffungskosten (erhöhen den Kaufwert)
• Die beim ursprünglichen Kauf gezahlten Steuern (wie MwSt., Grunderwerbsteuer oder Stempelsteuer).
• Notarkosten im Zusammenhang mit der Kaufurkunde.
• Gebühren für die Eintragung im Eigentumsregister.
• Anwaltshonorare oder Kosten für den Gestor für die Abwicklung des Kaufs.
• Kosten für notwendige Umbauten, Renovierungen oder Erweiterungen am Haus (Reparatur- oder Wartungskosten zählen nicht).
Verkaufskosten (verringern den Verkaufswert)
• Maklerprovision für die Vermittlung des Verkaufs.
• Rechtskosten und Anwaltshonorare für die Begleitung des Verkaufs.
• Kosten für den obligatorischen Energieausweis (EPC).
• Kosten für die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad), falls zutreffend.
• Die kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal), sofern diese vom Verkäufer getragen wird.