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NEUE JAHRESERKLÄRUNG FÜR KURZFRISTIGE VERMIETUNGEN IN SPANIEN

NEUE JAHRESERKLÄRUNG FÜR KURZFRISTIGE VERMIETUNGEN IN SPANIEN
27 Jan

Neue jährliche Erklärung für Kurzzeitvermietungen in Spanien: Was NRUA-Eigentümer wissen müssen

Alle Eigentümer mit einer NRUA-Nummer in Spanien wurden über die Verpflichtung informiert, eine neue jährliche Informationserklärung für Kurzzeitvermietungen einzureichen.

Was ist NRUA und warum diese Erklärung?

Die NRUA ist die eindeutige Registrierungsnummer für Ferienunterkünfte. Gemäß dem Königlichen Dekret 1312/2024 und der Verordnung VAU/1560/2025 müssen Eigentümer nun jährlich die Vermietungsaktivitäten des Vorjahres melden.

Wie und wann erfolgt die Einreichung?

Elektronisch: Vom 1. Februar bis zum 2. März über die Offizielle elektronische Geschäftsstelle (elektronische Signatur erforderlich).

Persönlich: Ab dem 2. Februar am Schalter des Registers, nach elektronischer Erstellung im N2-Programm.

Wichtig: Die Nichtabgabe kann zum Entzug Ihrer NRUA führen.

Unterstützung und Sicherheit

Dokumentation & Downloads (ab 31. Januar).

RegIA ChatBot bei Fragen.

Sicherheitshinweis: Der Verband wird niemals Bankdaten oder Passwörter per E-Mail oder SMS abfragen.

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