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MIETSTEUER SPANIEN

MIETSTEUER SPANIEN
24 Mär

ICH VERMIETE MEINE WOHNUNG IN SPANIEN? WIE WERDE ICH ALS NICHT-RESIDENT BESTEUERT?

Wenn Sie in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, werden Sie über die Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR) – die spanische Einkommensteuer für Nichtansässige – besteuert.

Nachfolgend finden Sie eine klare und strukturierte Erklärung. Sie vermieten Ihre Wohnung – was wird besteuert? Als Nichtansässiger werden Sie auf die in Spanien erzielten Mieteinnahmen besteuert.

Schritt 1: Bruttomieteinnahmen Dies sind alle tatsächlich erhaltenen Mieteinnahmen. Können Kosten abgezogen werden? Das hängt von Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab. Wenn Sie in einem EU- oder EWR-Land ansässig sind (zum Beispiel Belgien oder den Niederlanden) Können Sie die direkt mit der Vermietung verbundenen Kosten abziehen, wie zum Beispiel: Maklerprovision Plattformgebühren (z. B. Booking) Reinigung Wartung und Reparaturen Gemeinschaftskosten IBI (Grundsteuer) Versicherung Darlehenszinsen Abschreibung des Gebäudes Sie werden dann auf das Nettoergebnis besteuert. Steuersatz: 19 % Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU/EWR ansässig sind Können Sie keine Kosten abziehen. Sie werden auf den gesamten Bruttomietbetrag besteuert. Steuersatz: 24 % Was passiert, wenn die Wohnung vorübergehend leer steht? Auch als Nichtansässiger müssen Sie für Zeiträume, in denen die Wohnung nicht vermietet ist, Steuern zahlen. Dies nennt man fiktive Einkommenszurechnung. Berechnung: 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts, je nach Aktualisierung Anteilig für den Leerstandszeitraum Besteuerung mit 19 % (EU) oder 24 % (Nicht-EU) Mit anderen Worten: Auch ohne Mieteinnahmen müssen Sie Steuern zahlen. Wie und wann müssen Sie zahlen? Die Steuererklärung erfolgt über das Formular Modelo 210. Vierteljährlich für tatsächliche Vermietung. Jährlich für das fiktive Einkommen bei Leerstand. Die Zahlung muss innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen. Wichtig zu wissen Spanien besteuert stets Immobilien, die sich auf seinem Staatsgebiet befinden, unabhängig davon, wo der Eigentümer wohnt. In Ihrem Wohnsitzland müssen Sie die spanischen Einkünfte in der Regel angeben, jedoch wird eine Doppelbesteuerung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen vermieden. Es gibt keine Befreiung wie bei spanischen Steuerresidenten für langfristige Vermietung (keine 60 %-Reduzierung). Zusammenfassung Als Nichtansässiger: EU-Resident: 19 % Steuer auf das Nettoeinkommen aus Vermietung Nicht-EU-Resident: 24 % Steuer auf das Bruttoeinkommen aus Vermietung Bei Leerstand Besteuerung eines fiktiven Einkommens Erklärung über Modelo 210

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